Datenschutz-Info im Rahmen der Newsletter Bestellung

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Rechtliche Hinweise

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für sämtliche erfolgten Bestellungen des Bestellers sowie darauf basierender Lieferungen der EDICO Printware, Hardware, Netzwerktechnik e.K. gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

 

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen unseren Kunden (nachfolgend: „Käufer“) und EDICO Printware, Hardware, Netzwerktechnik e.K. (nachfolgend: „EDICO“ oder "Verkäufer"). Die AGB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Es sei denn, es wird schriftlich etwas anderes vereinbart.

(2) Unsere Angebote gegenüber dem Besteller sind freibleibend. Verträge bedürfen zu ihrem Zustandekommen unserer Auftragsbestätigung, es sei denn, wir leisten auf der Basis der Bestellung, die dann einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Vertragsgrundlage ist. Die Übermittlung einer Bestätigung des Empfangs der Kundenbestellung, egal in welcher Form, ist keine solche Auftragsbestätigung. Bei Auftragsbestätigung per E-Mail senden wir diese an die E-Mail-Adresse des Bestellers, von der uns das Kaufangebot übermittelt wurde. Wir sind berechtigt, zur Vertragserfüllung Dritte hinzuzuziehen.

(3) Darstellungen des Vertragsgegenstandes sind nur annähernd und keine Garantie für die Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes. Wir übernehmen kein Beschaffungsrisiko. Änderungen des Vertragsgegenstandes während der Lieferzeit sind vorbehalten, sofern der Vertragsgegenstand dadurch für den Besteller keine unzumutbare Veränderung erfährt. 

(4) Beschaffenheitsgarantien, Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf das Schriftformerfordernis kann nicht verzichtet werden. Aus einem stillschweigenden Verzicht des Verkäufers auf die Beachtung der Schriftform bei abweichenden Regelungen und Nebenabreden in der Vergangenheit kann kein grundsätzlicher Verzicht auf die Einhaltung der hierdurch berührten Bestimmungen der vorliegenden Bedingungen hergeleitet werden. Diese Bedingungen gelten auch für Folgegeschäfte mit demselben Kunden, auch wenn sie nicht ausdrücklich erneut vereinbart worden sind.

(5) Auch bei laufender Geschäftsbeziehung sind wir nicht verpflichtet, Einzelaufträge im Nettowert unter 25 Euro auszuführen.

(6) Der Käufer ist an seine Bestellung zwei Wochen gebunden. In dieser Zeit nimmt der Verkäufer die Bestellung entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Bestellung an. Eine teilweise Annahme ist zulässig, es sei denn, dass diese für den Kunden technisch ohne Wert ist.

 

§ 2  Sonderbedingungen für elektronische Bestellungen

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Besteller und uns, der auf elektronisch übermittelten Bestellungen des Bestellers beruht.

(2) Der Besteller kann im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten Bestellungen (Vertragsangebote) elektronisch an uns übermitteln. Voraussetzung hierfür ist, dass wir dem Besteller einen Online-Zugang bzw. eine Bestellsoftware zur Verfügung gestellt haben, er diese funktionsfähig installiert hat und er über einen funktionsfähigen Internetanschluss verfügt.

(3) Der Besteller wird seine Bestellungen telefonisch bei seinem Ansprechpartner platzieren oder elektronisch mit Hilfe der von uns zur Verfügung gestellten Mittel erstellen oder als E-Mail oder Fax an uns versenden.

(4) Die Bestellungen werden während der üblichen Geschäftszeiten von uns bearbeitet.
  

§ 3  Preise, Zahlungsbedingungen

(1) Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk bzw. ab unserem Lager ausschließlich Verpackung, Installation, Einweisung und Montage, jeweils zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Änderungen, bzw. Irrtum vorbehalten.

(2) Der Kunde hat die Möglichkeit, die bestellte Ware per Nachnahme, Vorkasse, Rechnung, Sofortüberweisung oder PayPal (+3% Gebühr für Kunden innerhalb der EU, +7% außerhalb EU) zu bezahlen. EDICO behält sich vor, Zahlungsarten im Einzelfall auszuschließen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern.

(3) Rechnungen sind innerhalb von zwei Wochen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart ist. Schecks gelten erst ab dem Zeitpunkt vorbehaltloser Gutschrift als Zahlung.

(4) Unsere Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Preisen für Vorleistungen (Wareneinsatz, Material, Fracht, Steuern, Abgaben etc.). Bei Preisänderungen für Vorleistungen zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferzeit sind wir zu entsprechender Preisanpassung berechtigt. Gehört das Geschäft nicht zum kaufmännischen Betrieb des Bestellers, gilt dies nur, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbarter Lieferung mehr als vier Monate liegen.

(5) Gerät der Besteller mit einer Zahlung in Verzug oder erhalten wir eine unbefriedigende Auskunft über seine Bonität, so sind wir berechtigt, für laufende Aufträge die weitere Auftragsabwicklung einzustellen und einen Vorschuss oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Kommt der Besteller dieser Verpflichtung nicht innerhalb angemessener Frist nach, so sind wir zur Vertragskündigung berechtigt. Der Besteller hat dann die bisher entstandenen Kosten nebst entgangenem internem Gewinn zu bezahlen.

(6) Im Verzugsfalle sind wir berechtigt, gegenüber Unternehmern Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verlangen.

(7) Bei Zahlungsverzug des Käufers trotz Nachfristsetzung durch den Verkäufer ist dieser außerdem berechtigt, den Kaufgegenstand zur Sicherung seiner Rechte - auch ohne Zustimmung des Käufers - an sich zu nehmen, ohne dass hierin ein Rücktritt vom Vertrag zu sehen ist. Der Verkäufer behält sich vielmehr wahlweise den Anspruch auf Erfüllung oder die Ansprüche aus § 326 BGB vor.

 

§ 4  Mitwirkung des Bestellers, Datenschutz

(1) Der Besteller wird uns unverzüglich alle für unsere Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen sowie alle bei ihm erforderlichen Voraussetzungen auf seine Kosten schaffen. Er wird dazu einen für die Erteilung verbindlicher Angaben zuständigen Ansprechpartner benennen.

(2) Der Besteller stellt sicher, dass bei Arbeiten an oder mit seinen bei ihm gespeicherten Daten diese so gesichert und frei von Viren sind, dass Datenverluste und Beschädigungen anderer Daten bzw. Systeme – auch soweit es sich um unsere Daten bzw. Systeme handelt – ausgeschlossen sind.

(3) Im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Verfügung gestellte oder entstehende Daten sind vertraulich zu behandeln.

 

§ 5  Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. EDICO bietet dem Käufer einen Express-Service. Dabei bietet EDICO nach Möglichkeit eine tagesgleiche Lieferung. Kosten und Details können per Telefon unter +49 (0)911-544 265 10 erfragt werden.

(2) Die Einhaltung des von uns angegebenen Liefertermins setzt die Abklärung aller technischen Fragen und die rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers gemäß § 4 Absatz 1 voraus. In Fällen höherer Gewalt ist die Lieferzeit für die Dauer des Hindernisses unterbrochen. Hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung, sonstige Betriebsstörungen jeder Art, Verkehrsstörungen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Zulieferanten oder Hersteller, gleichgültig ob diese Ereignisse bei EDICO, deren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, welche EDICO berechtigen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem sich der Käufer mit der Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, können EDICO und Käufer vom Vertrag, soweit nicht erfüllt, ganz oder teilweise zurücktreten.

(3) Teillieferungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gelten jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung. Es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Teillieferung wirtschaftlich für ihn nicht von Interesse ist. Teillieferungen werden jeweils für sich berechnet und einzeln zur Zahlung fällig. Anzahlungen werden auf die einzelnen Lieferungen des Gesamtgeschäftes anteilig verrechnet. Die Versandkosten berechnen sich nach den jeweiligen Versandkostenpauschalen, die wir auf unserer Webseite, in unserem Katalog, in den Anzeigen bzw. im Internet veröffentlichen.

(4) Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Geraten wir mit unserer Leistung in Verzug, so ist der Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche ab Verzugseintritt eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3 %, maximal jedoch 10 % des jeweiligen Leistungswertes zu verlangen; einen darüberhinausgehenden Verzugsschaden kann der Besteller nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder dann geltend machen, wenn der Verzug eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt.

(5) Setzt uns der Besteller im Falle von Abs. 4 nach Verzugseintritt erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht. Schadensersatzansprüche statt der Leistung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.

(6) Der Besteller ist berechtigt, anstelle des Schadensersatzes statt der Leistung Ersatz der Aufwendungen, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat und billigerweise machen durfte, zu verlangen. Der Höhe nach ist der Aufwendungsersatzanspruch auf solche Aufwendungen beschränkt, die ein vernünftiger Dritter machen durfte.

(7) Die Haftungsbegrenzungen gem. der Abs. (4), (5) und (6) gelten nicht, sofern ein kaufmännisches Fixgeschäft vereinbart wurde; gleiches gilt, wenn der Besteller wegen des von uns zu vertretenden Verzugs geltend machen kann, dass sein Interesse an der Vertragserfüllung weggefallen ist.

(8) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. 

(9) Ist die Transportverpackung der Ware bei Erhalt beschädigt, muss der Besteller unverzüglich das Transportunternehmen benachrichtigen bzw. den Transportschaden von der Spedition oder dessen Fahrern auf dem Lieferschein quittieren lassen.

 

§ 6  Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

(1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von EDICO aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich EDICO das Eigentum an den verkauften Waren vor. Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst dann auf den Käufer über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten, einschließlich etwaiger Refinanzierungs- oder Umkehrwechsel, dem Verkäufer gegenüber getilgt hat.

(2) Mit der Zahlungseinstellung, der Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, eines Scheck- oder Wechselprotests oder einer erfolgreichen Pfändung, erlischt das Recht zum Weiterverkauf oder zur Verarbeitung der Waren solange, bis alle Verbindlichkeiten dem Verkäufer gegenüber getilgt sind. Über den Eintritt einer dieser Umstände hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist EDICO berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts und des Rücktritts heraus zu verlangen. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf EDICO diese Rechte nur geltend machen, wenn dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

(4) Erfolgt die Lieferung an einen Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs sowie die Gefahr der Verschlechterung des Vertragsgegenstands spätestens mit der Absendung der Lieferung auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn wir noch zusätzliche Leistungen, wie zum Beispiel die Versandkosten und Aufstellung übernommen haben oder die Absendung durch den Hersteller erfolgt. Sofern wir die Lieferung selbst übernehmen, geht die Gefahr mit Ablieferung über.

(5) Bezüglich unter Eigentumsvorbehalt oder zur Probestellung gelieferter Ware ist der Besteller verpflichtet, eine den vollen Wert abdeckende Versicherung gegen Beschädigung bzw. Verlust zu unterhalten.

(6) Verzögert sich die Leistungserbringung infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Mitteilung der Leistungsbereitschaft auf den Besteller über.

(7) Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

(a) Der Eigentumsvorbehalt von EDICO erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei EDICO als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt EDICO Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

(b) Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe eines etwaigen Miteigentumsanteils von EDICO gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an EDICO ab. EDICO nimmt die Abtretung an. Die in §6 Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

(c) Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben EDICO ermächtigt. EDICO verpflichtet sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber EDICO nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann EDICO verlangen, dass der Kunde EDICO die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

(d) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen von EDICO um mehr als 20% wird EDICO auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

 

§ 7  Mängelrügen, Mängelhaftung,  Reparaturen

(1) Mängelansprüche des Bestellers, der Unternehmer ist, setzen voraus, dass er die gelieferten Waren bei Erhalt überprüft und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Erhalt der Waren, schriftlich mitteilt. Nicht offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach ihrer Entdeckung, schriftlich mitgeteilt werden.

(2)  Unternehmer haben Mängelansprüche  nur  bei erheblichen Mängeln an neu hergestellten Sachen oder Leistungen. Bei gebrauchten und wiederaufbereiteten Sachen können Mängelansprüche 90 Tage ab Lieferung geltend gemacht werden, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.

(3) Bei Mängeln der Ware sind wir gegenüber Unternehmern nach eigener Wahl zur Nacherfüllung durch die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware berechtigt. Personal- und Sachkosten, die der Besteller in diesem Zusammenhang geltend macht, sind auf Selbstkostenbasis zu berechnen.

(4) Sofern wir zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage sind, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Lieferpreis mindern. Dasselbe gilt, wenn die Nachlieferung fehlschlägt, dem Besteller unzumutbar ist oder sich aus Gründen, die wir zu vertreten haben, nicht innerhalb angemessener Frist möglich ist. Das Rücktrittsrecht des Bestellers ist ausgeschlossen, wenn er zur Rückgewähr der empfangenen Leistung außerstande ist und dies nicht darauf beruht, dass die Rückgewähr nach der Natur der Leistung unmöglich ist oder von uns zu vertreten ist.

(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beim Kauf neu hergestellter Sachen beträgt gegenüber Unternehmern 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Bei sonstigen Mängelansprüchen gilt eine 12-monatige Verjährungsfrist, es sei denn § 634 a BGB sieht eine längere Verjährungsfrist vor. Sie gilt auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung, die auf einem Mangel der Ware beruhen. Die unbeschränkte Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und für Produktfehler bleibt unberührt.

(6) Sofern mit dem Besteller keine Vereinbarung über technischen Service besteht, berechnen wir Wartungs- oder Reparaturleistungen, Ersatzteile, Arbeits-, Wegezeiten sowie Fahrtkosten und Spesen nach der jeweils gültigen Preisliste. Kostenvoranschläge gelten nur für die schriftlich festgelegten Arbeiten und enthalten - auch hinsichtlich der Höhe - nur Näherungswerte.

 

§ 8  Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung.

(2) Ist der Käufer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

(3) Handelt es sich beim Kaufgegenstand um eine gebrauchte Sache, so beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr.

(4) Soweit durch den Verkäufer technische Angaben erfolgen, handelt es sich diesbezüglich um Herstellerangaben; diese Angaben erfolgen ohne Gewähr.

 

§ 9  Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

(1) Die Aufrechnung des Bestellers gegen unsere Forderungen ist unzulässig, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(2) Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Ansprüche des Bestellers gegen uns, auch soweit sie auf einem anderen mit uns abgeschlossenen Vertragsverhältnis beruhen, ist ausgeschlossen.

 

§ 10  Haftung

(1) Für Schäden aus der Verletzung einer Garantie oder aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit haften wir unbeschränkt. Dasselbe gilt für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, sofern wesentliche Pflichten verletzt werden, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung sind. Bei Verletzung solcher Pflichten, bei Verzug oder Unmöglichkeit ist die Haftung auf solche Pflichten beschränkt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertrags typischerweise gerechnet werden muss. Eine zwingende gesetzliche Haftung für Produktfehler bleibt unberührt.

(2) Soweit wir vom Besteller im Rahmen des Rückgriffs nach § 478 Abs. 2 BGB auf Ersatz seiner Aufwendungen in Anspruch genommen werden, ist dieser Anspruch auf Aufwendungen auf Selbstkostenbasis beschränkt.

(3) Aufgrund der besonderen technischen Gegebenheiten der Versendung und des Empfangs von Daten über elektronische Kommunikationswege übernehmen wir für den ordnungsgemäßen Empfang von E-Mails gem. § 2 Abs. 2, 3 und 4 keine Haftung.

(4) Wir haften bei von uns verschuldetem Datenverlust des Bestellers für die Wiederbeschaffung von Daten nur, soweit der Besteller alle erforderlichen und angemessenen Datensicherungsvorkehrungen getroffen und sichergestellt hat, dass die Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

(5) Gegenüber Unternehmern haften wir nicht für Werbeaussagen Dritter, insbesondere Werbeaussagen von Herstellern und deren Gehilfen.

 

§ 11  Daten

(1) Für Daten, die wir dem Besteller zur Verfügung stellen, gelten die nachfolgenden zusätzlichen Bestimmungen. Daten im Sinne dieser Regelung sind Bilddatenbanken, elektronische Kataloge und sonstige Bild- oder Textdaten, die mit Hilfe einer Software verarbeitet werden können.

(2) Wir räumen dem Besteller gemäß den nachfolgenden Bestimmungen ein Einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Dauer der Geschäftsbeziehung begrenztes Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Daten ein.

(3) Der Besteller ist zur Vervielfältigung der Daten nur berechtigt, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die interne Nutzung erforderlich ist. Die Weitergabe der Daten an Dritte bedarf unseres vorherigen Einverständnisses. Der Besteller ist verpflichtet, die Daten und Inhalte zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln.

(4) Änderung und Ergänzungen der Daten dürfen vom Besteller nur mit unserer vorherigen Zustimmung vorgenommen werden. Der Besteller stellt sicher, dass nur aktuelles Bild- und Textmaterial im Geschäftsverkehr mit Kunden des Bestellers verwendet wird.

(5) Urheberrechtsvermerke dürfen auf keinen Fall geändert oder entfernt werden.

(6) Der Besteller ist – auch ohne gesonderte Aufforderung durch uns – verpflichtet, die Daten nach Beendigung der mit uns bestehenden Geschäftsbeziehung auf allen bei ihm vorhandenen Datenträgern zu löschen. Die Geschäftsbeziehung ist spätestens dann als beendet anzusehen, wenn der Besteller innerhalb eines Zeitraums von 6 Kalendermonaten keine Artikel mehr bei uns bestellt hat.

 

§ 12  Ergänzende Bestimmungen für den Bereich Büromöbel

(1) Für Leistungen im Bereich Büromöbel (Verkauf von Möbeln, Transport und Montage von Neu- und Gebrauchtmöbeln, Wartungs- und Serviceleistungen sowie Fertigung und Digitalisieren von Plänen) gelten die nachfolgenden zusätzlichen Bestimmungen.

(2) Soweit wir im Bereich von Transport und Lagern Leistungen erbringen, gelten auch hinsichtlich Haftung und Gewährleistung im jeweiligen Anwendungsbereich die folgenden Bedingungen:

  • Allgemeine Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen (AGNB)
  • Kraftverkehrsordnung (KVO)
  • Beförderungsbedingungen für den Umzugsverkehr und für die Beförderung von Handelsmöbeln insbesondere für die Möbelbeförderung eingerichteten
  • Fahrzeugen in Güterfernverkehr und Güternahverkehr (GÜKUMB)
  • Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp)
  • Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr (CMR)
  • Allgemeine Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB)
  • Allgemeine Bedingungen der Deutschen Möbelspediteure für Lagergeschäfte mit Kaufleuten (ABLK)

(3) Soweit wir Leistungen im Bereich Planung und Digitalisieren von Plänen erbringen, haften wir nicht für Schäden außerhalb des bei Vertragsabschluss ausdrücklich zugrunde gelegten Verwendungszwecks.

(4) Soweit wir Leistungen im Bereich der Koordination von Einzelunternehmen, z. B. beim Umzugsservice, erbringen, haften wir nicht für Schäden, die ausschließlich von nicht durch uns beauftragte Einzelunternehmer zu vertreten sind. Insbesondere haften wir nicht für Termine, die aufgrund von Umständen nicht eingehalten werden konnten, die durch nicht von uns beauftragte Einzelunternehmer zu vertreten sind.

(5) Bei Lieferung unter einem Wert von EUR 50,00 berechnen wir Bearbeitungskosten von EUR 7,50 zzgl. Umsatzsteuer.

 

§ 13  Ergänzende Bestimmungen im Bereich Drucken, Kopieren, Faxen


(1) Für Leistungen im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Vermietung bzw. Leasing von Kopier-, Telefax- und Drucksystemen sowie für die hierzu gehörenden Wartungsleistungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen nebst den folgenden Zusatzbedingungen, sofern nicht in unseren standardisierten Miet-, Leasing- und Wartungsverträgen abweichende Regelungen getroffen sind.

(2) Bei der Lieferung von Software-Produkten haften wir nicht für Programmanforderungen außerhalb des bei Vertragsschluss ausdrücklich zugrunde gelegten Verwendungszwecks.

(3) Bei Lieferung unter einem Wert von EUR 50,00 berechnen wir Bearbeitungskosten von EUR 7,50 zzgl. Umsatzsteuer.

 

§ 14  Ergänzende Bestimmungen im Bereich Bürobedarf und Computerzubehör

(1) Für Verkäufe und Lieferungen im Bereich Bürobedarf und Computerzubehör gelten zusätzlich die nachfolgenden Bedingungen für Verkäufe und Lieferungen.

(2) Bei auf Bestellung angefertigter Ware sind Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage zulässig. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.

(3) Bei Lieferungen unter einem Wert von EUR 50,00 berechnen wir Bearbeitungskosten von EUR 4,50 zzgl. Umsatzsteuer. Für die LKW-Maut berechnen wir 0,3 % des Nettoauftragswerts.

 

§ 15  Gerichtsstand, Erfüllungsort

(1) Erfüllungsort für die Leistungen beider Vertragspartner ist unser Unternehmenssitz Nürnberg.

(2) Für unsere Vertragsbeziehungen gilt ausschließlich deutsches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Besteller und uns ist Nürnberg, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts bzw. ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder in der Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.


Stand Mai 2021


Datenschutzerklärung/Nutzungsbedingungen im Rahmen der Bewerbung


Datenschutzhinweis


EDICO Printware, Hardware, Netzwerktechnik e.K., Wallensteinstr. 4 in 90439 Nürnberg (im Folgenden „EDICO“ oder „wir“ genannt) erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten über Sie, die Sie EDICO über diese Website zugänglich machen oder die EDICO beim Besuch der Website erhebt, wie folgt:

 

Kategorien von personenbezogenen Daten und Zweck der Datenverarbeitung


EDICO verarbeitet die personenbezogenen Daten, die Sie über das Bewerbungsformular übermitteln, ausschließlich zu Zwecken der Bearbeitung Ihrer Bewerbung im Hinblick auf eine mögliche Einstellung bei EDICO.
In dem Bewerbungsformular haben Sie die Möglichkeit, Ihr Anschreiben, Ihren Lebenslauf und Ihre Zeugnisse hoch zu laden. EDICO bittet Sie zudem, Angaben zu Ihrem Vornamen und Nachnamen, Ihrer Adresse, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer Telefonnummer, Ihren beruflichen Qualifikationen und Ihrem beruflichen Werdegang sowie zu Ihrem möglichen Eintrittsdatum und Ihrem Gehaltswunsch zu machen.

 

Links zu anderen Webseiten


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Einschaltung von Auftrags Datenverarbeitern


Wir behalten uns vor, Auftrags Datenverarbeiter einzuschalten, die beispielsweise technische Leistungen (wie z. B. das Hosting unserer Website und unserer Daten oder IT-Support) erbringen. Wir versichern Ihnen allerdings, dass wir sämtliche Auftrags Datenverarbeiter sorgfältig auswählen.

 

Welche Internet-Nutzungsdaten erfassen wir für welchen Zweck?


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